Zähne

Seit 1. Mai 2004 gehört Polen zur EU. Für deutsche Patienten gibt es seit dem die Möglichkeit, den Zahnersatz in Polen anfertigen zu lassen.
Der Weg lohnt sich auf alle Fälle, da die Patienten 60% weniger zahlen als in Deutschland. Außerdem sind die Krankenkassen dazu verpflichtet,
auch für zahnärztliche Behandlungen in Polen, den Festzuschuss zu gewähren. In Polen wird auf westdeutschem Standard gearbeitet. Es kommen
nur hochwertige Materialien zum Einsatz. Die geringen Kosten entstehen durch die extrem niedrigen Arbeitslöhne in Polen
Seit dem 1. Januar 2005 gilt für alle gesetzlich Versicherten, ein neues Zuschuss-System für den Zahnersatz. Dieses bedeutet, dass sich die Krankenkassen für einen bestimmten Befund immer mit dem selben Festbetrag an den Gesamtkosten beteiligen. Vorher beteiligten sich die Krankenkassen mit einem Zuschuss von 50%, allerdings gab es für gewisse Therapien gar keinen Zuschuss. Seit 2005 kann der Patient sich für eine andere Therapie als die Regelversorgung entscheiden und erhält trotzdem einen festen Zuschuss. Der Zahnarzt unterscheidet hier zwischen gleichartigem und andersartigem Zahnersatz.
Wenn zu der Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen in Anspruch genommen werden, spricht man von gleichartigem Zahnersatz. Entscheidet sich der Patient für eine Therapie, die komplett von der Regelversorgung abweicht, spricht man von andersartigem Zahnersatz.
Das Bonusheft muss weiterhin regelmäßig beim Zahnarzt vorgelegt und abgestempelt werden. Für Patienten, die lückenlose Einträge im Bonusheft von einem Zeitraum von fünf Jahren haben, erhöht sich der Festzuschuss um 20%. Bei lückenlosen Einträgen von 10 Jahren zahlt die Krankenkasse 30% zum Festzuschuss.
Auskunft über die Festzuschüsse erteilen wir, Beauty-Klinik24.com. Ihre Krankenkasse oder Ihr behandelnder Zahnarzt.
Unter dem Stichwort „Zahnersatz“ im Sinne einer Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), versteht man neben Kronen und zahnprothetische Versorgung, mit fest sitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz, aber auch eine Kombination aus beiden Teilen. Für nicht mehr vorhandene natürliche Zähne, ist die so genannte Prothese ein künstlicher Ersatz.
Unsere Ärzte beraten mit den Patienten gemeinsam, welcher Zahnersatz im einzelnen Fall möglich ist. Dabei wir berücksichtigt, wie viele Zähne fehlen und wie sich die allgemeine Gebiss-Situation darstellt.

Zu fest sitzendem Zahnersatz zählen:
- Brücken
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Klebebrücken
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Teleskopkronen
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Implantat getragenem Zahnersatz
Zu herausnehmbarem Zahnersatz gehören: Teilprothesen und Totalprothesen
Für Patienten aus Deutschland ist Stettin gut zu erreichen. Stettin liegt 12 KM von der deutsch-polnischen Grenze entfernt. Von Berlin fahren Sie mit dem Auto ca. 1,5 Stunden.
Vom Alexanderplatz Berlin fährt täglich mehrmals ein Bus. Der Fahrer bringt Sie direkt in die Klinik.
Wir informieren und beraten Sie gerne. Wir organisieren auf Wunsch Ihre Anreise und betreuen Sie vor und nach der Behandlung. Selbstverständlich stellen wir auch den Kontakt zu den polnischen Zahnärzten her.



